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Baumschutzsatzung
Beitragsinhalt
Baumschutzsatzung
§1 Schutzgegenstand
§2 Schutzzweck
§3 Verbote
§4 Zulässige Handlungen
§5 Pflegegrundsatz
§6 Befreiungen
§7 Verfahren
§8 Gefahrenabwehr
§9 Ersatzpflanzungen
§10 Ordnungswidrigkeiten
§11 Inkrafttreten

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung zum Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Mühlau

Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 30.04.1993 (SächsGemQ, Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18) in Verbindung mit §22 und §50 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege vom 17.11.1994 (SächsNatSchG, Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 59) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mühlau folgende Satzung beschlossen:

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