| Baumschutzsatzung |
|
Seite 1 von 12
Satzung zum Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde MühlauAufgrund des §4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 30.04.1993 (SächsGemQ, Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18) in Verbindung mit §22 und §50 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege vom 17.11.1994 (SächsNatSchG, Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 59) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mühlau folgende Satzung beschlossen: Jegliche Angaben sind ohne Gewähr. Etwaige Fehler behalte ich mir vor. §1 Schutzgegenstand §2 Schutzzweck §3 Verbote §4 Zulässige Handlungen §5 Pflegegrundsatz §6 Befreiungen §7 Verfahren §8 Gefahrenabwehr §9 Ersatzpflanzungen §10 Ordnungswidrigkeiten §11 Inkrafttreten |
Baumschutzsatzung